Woher erhalte ich ein Rezept für eine logopädische Behandlung und wie lange ist es gültig?
Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Hausärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kinderärzte, Kieferorthopäden, Allgemeinmediziner oder Neurologen aus. Es ist zu beachten, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem logopädischen Ersttermin maximal 14 Tage liegen dürfen. Es empfiehlt sich daher, bereits frühzeitig einen Termin für die logopädische Erstuntersuchung mit uns zu vereinbaren und die Verordnung erst kurz davor beim Arzt zu holen.
Bringen Sie zum Ersttermin bitte das ausgestellte Rezept, sowie gegebenenfalls vorliegende, relevante Arztberichte mit.
Ihr verordnender Arzt stellt je nach Störungsbild meist ein Rezept über 10 Therapieeinheiten mit einer Therapiedauer von jeweils 30 Min., 45 Min. oder 60 Min. aus. In der Regel findet die logopädische Therapie 1- 2 Mal pro Woche statt.
Gesetzlich versicherte Patienten, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes und 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten, wenn keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt.
Begleitpersonen können in ruhiger und angenehmer Atmosphäre warten.
Praxis Kirkel-Limbach
Ludwigsthaler Str. 2-4
66459 Kirkel-Limbach
Tel.: 06841/98 27 444
Fax: 06841/98 27 445
E-Mail: info(ät)logopaedie-pt.de
Praxis Saarbrücken
Grülingsstraße 32
66113 Saarbrücken
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